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Wer von der Strompreisbremse profitiert und wer nicht


Gegen hohe Strompreise hat die Bundesregierung die sogenannte Strompreisbremse eingeführt: Für einen großen Teil Deines Stromverbrauchs zahlst Du seit Jahresbeginn maximal 40 Cent pro Kilowattstunde. Ob Dir das überhaupt etwas bringt oder nicht, klären wir in diesem Artikel.

Seit wann die Strompreisbremse gilt

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Finanztip

Die Strompreisbremse sollte in vollem Umfang zum Januar 2023 kommen – obwohl sie als aufwendig gilt. Die deutschen Energieversorger hatten starke Zweifel geäußert, dass sie den Preisdeckel so schnell umsetzen können. Sie hatten offenbar recht: Die Strompreisbremse ist erst im März 2023 vollständig gestartet.

Aber: Für die Monate Januar und Februar 2023 gilt rückwirkend im März ebenfalls der gedeckelte Preis für Stromkunden.

Somit ist der Strompreis seit Januar 2023 gedeckelt, was sich finanziell aber erst im März auswirkt.

Wie die Strompreisbremse funktioniert

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Für einen sogenannten Basisverbrauch an Strom wird es die Preisobergrenze geben. Als Basisverbrauch wird 80 Prozent Deines Vorjahresverbrauchs angesetzt. (Ähnlich funktioniert auch die Gaspreisbremse.)

Der Höchstpreis bei den ersten 80 Prozent Deines Stromverbrauchs beträgt 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Nur für den Stromverbrauch darüber musst Du den vertraglich vereinbarten (höheren) Strompreis zahlen. Hast Du einen Vertrag mit einem Preis von unter 40 Cent pro kWh, zahlst Du diesen Preis auf den gesamten Verbrauch (mehr dazu weiter unten).

Übrigens: Gedeckelt wird nur der Kilowattstunden-Preis. Die monatliche Grundgebühr bleibt gleich.

Wie viel Du mit der Strompreisbremse sparst

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Angenommen, eine Familie mit einem Stromverbrauch von 4.000 kWh zahlt in ihrem aktuellen Stromvertrag 49,97 Cent pro Kilowattstunde (Berlin, Vattenfall, Tarif Easy12 Strom, Stand: November 2022).

Mit Strompreisdeckel zahlt die Familie auf 3.200 kWh (80 Prozent des Stromverbrauchs) den reduzierten Strompreis von 40 Cent pro kWh. Für 800 kWh (20 Prozent) werden die vertraglich vereinbarten 49,97 Cent pro kWh fällig.

Diese Beispielfamilie wird durch die Strompreisbremse um knapp 320 Euro im Jahr entlastet.

  • 4.000 kWh × 0,4997 € = 1.998,80 € (ohne Strompreisbremse)
  • 3.200 kWh × 0,40 € + 800 kWh × 0,4997 € = 1.679,76 € (mit Strompreisbremse)

Die Grundgebühr haben wir ausgeklammert, weil sie für den Vergleich keine Rolle spielt. Die tatsächlichen Zahlungen an den Stromanbieter sind in beiden Fällen knapp 107 Euro pro Jahr höher, als oben angegeben, denn die Grundgebühr beträgt im Beispiel Vattenfall knapp 9 Euro monatlich).

Muss ich etwas tun, um die Strompreisbremse zu nutzen?

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Du musst nichts unternehmen, um von der Strompreisbremse zu profitieren.

Dein Stromanbieter sollte von sich aus eine neue Abschlagszahlung spätestens bis zum 1. März 2023 errechnet haben, die die Strompreisbremse berücksichtigt. Außerdem bekommst Du die Strom-Staatshilfe für die Monate Januar und Februar rückwirkend ausgezahlt.

Wenn Du keine neue Abschlagszahlung mitgeteilt bekommen hast oder mit dieser nicht einverstanden bist, solltest Du Deinen Stromanbieter kontaktieren. Sofern seine Berechnung Fehler enthält, ist er verpflichtet, den Abschlag neu und korrekt zu berechnen.

Eine genaue Preisaufstellung bekommst Du erst mit der Ablesung der Stromzähler und der Jahresabrechnung für 2023 – im Jahr 2024.

Nicht alle haben etwas von der Strompreisbremse

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Der Preisdeckel in Höhe von 40 Cent ist der Grund, warum zunächst nicht alle etwas davon haben werden. Ursprünglich waren 30 bis 32 Cent als Obergrenze im Gespräch.

Die beschlossenen 40 Cent helfen jenen, die 2022 einen neuen Stromvertrag abschließen mussten. Denn die Neukundenpreise waren förmlich explodiert – mehr als 40, 50 oder gar 60 Cent waren keine Seltenheit.

Wer jedoch einen noch älteren Vertrag mit einem moderaten Preis unter 40 Cent pro Kilowattstunde und eine Preisgarantie besitzt, hat von der Strompreisbremse erst einmal nichts. Und auch seit Jahresbeginn 2023 gibt es wieder etliche Angebote für Neukunden mit einem Preis von deutlich unter 40 Cent pro Kilowattstunde. Bist Du erst kürzlich zu einem günstigen Stromanbieter gewechselt, hast Du wahrscheinlich auch nichts von der Strompreisbremse. Anders ausgedrückt: Du brauchst den Preisdeckel dann gar nicht, weil sich die Strompreise 2023 von alleine immer mehr normalisieren.

Immerhin gibt es mit der Strompreisbremse die Sicherheit, dass der Preis bei der nächstmöglichen Erhöhung nicht ins Unermessliche steigen kann.

Tipp: Immer eine gute Idee ist es, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um beim Strom Geld zu sparen: Stromanbieter vergleichen, Stromverbrauch reduzieren und, falls möglich, eigenen Strom mit PV-Anlage oder Balkonkraftwerk produzieren.

Ungerechtfertigte Preiserhöhungen sind 2023 verboten

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Tausende Stromversorger haben Preiserhöhungen für 2023 angekündigt – dies steht womöglich im Zusammenhang mit der geplanten Strompreisbremse der Bundesregierung. Das Motto mancher Stromanbieter lautet offenbar: Der Staat zahlt es ja.

Angenommen, ein Stromanbieter erhöht seinen kWh-Preis auf 60 Cent, dann bekommt er für einen Großteil des Verbrauches 40 Cent vom Kunden (das ist der künftige Höchstpreis) und 20 Cent vom Staat. Das System stellt einen Anreiz dar, es bei einer Preiserhöhung zu übertreiben. Und nicht nur für den Staat kann das teuer werden, sondern auch für den Kunden: Auf immerhin ein Fünftel des Stromverbrauchs zahlst Du den vollen Preis – 60 Cent in dem Beispiel.

Um das zu verhindern, enthält das Gesetz zur Strompreisbremse eine Missbrauchsklausel, die ungerechtfertigte Preiserhöhungen im Jahr 2023 verbietet. Energieversorger müssen sehr genau begründen, warum sie den Preis auf eine bestimmte Höhe anheben wollen und dies mit Beweisen unterfüttern.

Die Beweislast liegt dann beim Versorger (Beweislastumkehr). Schon heute dürfen Energieversorger ihre Preise nur mit gutem Grund erhöhen. Allerdings musste man ihnen bislang als Verbraucher nachweisen, dass die Preiserhöhung ungerechtfertigt ist.

Steigende Einkaufspreise für Strom sind auch 2023 ein legitimer Grund, dass ein Stromanbieter seine Preise bis zu einem gewissen Maß erhöht. Im Zweifel muss er aber gegenüber dem Bundeskartellamt belegen, wo er zu welchem Preis Strom eingekauft hat.

Ein Indikator sind die Börsenstrompreise: Sie hatten im Oktober mit 10,7 Cent pro Kilowattstunde zeitweise ein Tief erreicht und sind auch Anfang Dezember mit um die 30 Cent noch von einem Allzeithoch entfernt. Endkunden-Preise von über 50 oder gar 60 Cent pro kWh sind zumindest verdächtig. Hat ein Stromanbieter wirklich so schlecht gewirtschaftet und eingekauft, dass dieser Preis gerechtfertigt ist?

Womöglich kippt die Strompreisbremse im Jahr 2023 also noch die ein oder andere Strompreiserhöhung.

Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale NRW, empfiehlt betroffenen Kunden, zunächst abzuwarten. Er gehe davon aus, dass bei festgestelltem Missbrauch die Kunden die überhöhten Energiepreise automatisch erstattet bekommen. „Deswegen halten wir wenig von der Empfehlung, dass alle betroffenen Kunden Widerspruch einlegen und die Zahlung unter Vorbehalt leisten sollen“, sagte Sieverding dem „Handelsblatt“.

Ist die Strompreisbremse verfassungswidrig?

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Ende November machte ein Rechtsgutachten Schlagzeilen, das den Gesetzentwurf zur Strompreisbremse als Verstoß gegen EU-Recht und das deutsche Grundgesetz einstuft. Stein des Anstoßes ist die Finanzierung der Strompreisbremse. Dazu sollen unter anderem „Übergewinne“ oder „Zufallsgewinne“ von Stromproduzenten rückwirkend ab September 2022 abgeschöpft werden.

Problematisch könnte tatsächlich die rückwirkende Abschöpfung der Zufallsgewinne sein. Das Rechtsgutachten geht von einem Verstoß gegen das Grundrecht auf Eigentumsgarantie aus, wenn den Energie-Unternehmen Gewinne nachträglich weggenommen werden. Betroffen sind besonders die Produzenten erneuerbarer Energien, die von den explodierenden Strompreisen stark profitiert haben. Das Rechtsgutachten hat der ebenfalls betroffene Energieanbieter Lichtblick beauftragt.

Ob sich die Bundesregierung die Kritik zu Herzen nimmt und den Gesetzentwurf zur Strompreisbremse noch ändert, bleibt abzuwarten. Es ist gut möglich – zumal es nicht im Sinne der Ampelkoalition sein kann, wenn der Ausbau erneuerbarer Energien ausgebremst wird. Wir rechnen aber nicht damit, dass sich die Strompreisbremse nochmal deutlich verzögert.

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Author: Michael Benson

Last Updated: 1704220562

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